Nutzungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Danfoss A/S für die Bereitstellung des
ECL Portals Business

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen für Verträge
über die Dienstleistung ECL Portal Business („ECL Portal“) zwischen

Danfoss A/S, („Danfoss“)
Nordborgvej 81
DK-6430 Nordborg
Denmark

und dem Besteller der Bereitstellung der Dienstleistung ECL Portal ("Kunde").

Voraussetzung für die Nutzung des ECL Portals ist der Kauf und die Installation
eines „ECL Comfort 310 Controllers“ für die zu betreuende(n) Heizanlage(n) sowie
das Vorhandensein einer von Danfoss vorgeschriebenen Ausrüstung zum Netzanschluss
(notwendige und vorgeschriebene Ausrüstung für das ECL Portal). Diese Leistungen
sind nicht Gegenstand dieses Vertrages mit Danfoss.

Voraussetzung für die Nutzung des ECL Portals ist weiter, dass der Kunde sowie
Personen, denen der Kunde Zugang zum ECL Portal verschafft, gegenüber dem oder
den Nutzer(n) der Heizanlage, an der der ECL Comfort 310 Controller installiert
ist, zum Zugriff auf den ECL Comfort 310 Controller und zur Überwachung und
Steuerung der Heizungsanlage über das ECL Portal berechtigt sind. Der Kunde steht
dafür ein, dass eine solche Berechtigung im Umfang des Leistungskataloges des
ECL Portals für jeden über den Kunden zum ECL Portal angemeldeten ECL Comfort
310 Controller während der gesamten Nutzungszeit des ECL Portals vorliegt. Das
Verhältnis zwischen dem Kunden und den Nutzern der von ihm betreuten Heizanlagen
ist nicht Gegenstand des Vertrages mit Danfoss. Der Kunde stellt Danfoss von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Danfoss in Zusammenhang mit der
Nutzung des ECL Portals durch den Kunden oder Personen, denen der Kunde Zugang
zum ECL Portal verschafft hat, erhoben werden und ersetzt Danfoss jeglichen Schaden,
der Danfoss wegen solcher Ansprüche Dritter entsteht, einschließlich etwaiger
für die Rechtsverfolgung/-verteidigung anfallenden Kosten.

2. Vertragsschluss

Verträge auf diesem Portal können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.
Die Präsentation der Dienstleistungen unter http://ecl.portal.danfoss.de stellt
kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab,
indem er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben
durchläuft und am Ende des Bestellprozesses den Button „Bestellung abschicken“
anklickt. Der Kunde wird aufgefordert, seine Daten zu registrieren oder – falls
er dies noch nicht getan hat – seinen bereits registrierten sogenannten Kunden
Login einzugeben. Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn
der Kunde sich registriert hat und durch Anklicken der Kästchen „in die Datenschutzerklärung
einwilligen“ und „AGB akzeptieren“ die Datenschutzerklärung und diese Geschäftsbedingungen
akzeptiert und in seine Bestellung einbezogen hat. Etwaige Eingabefehler bei
der Abgabe der Bestellung kann der Kunde durch Klicken auf den Button „Warenkorb“
während des Bestellprozesses erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion
vor Abschicken der Bestellung korrigieren. Danfoss bestätigt den Eingang der
Bestellung durch eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, die noch keine
Annahme des Angebots darstellt. Wenn Danfoss das Angebot annimmt, erhält der
Kunde eine Auftragsbestätigung und sein Zugang zum ECL Portal wird freigeschaltet.

Der Vertragstext wir mit den Bestelldaten des Kunden von Danfoss gespeichert.
Wenn der Kunde diesen in gedruckter Form wünscht, hat er die Möglichkeit die
Auftragsbestätigung auszudrucken.

Für das ECL Portal kann der Kunde Smartphone Anwendungen für bestimmte Betriebssysteme
im Internet herunterladen. Dabei können zusätzliche Kosten sowohl für die Smartphone
Anwendung als auch für die erforderliche Datenverbindung anfallen.

3. Umfang

Durch das ECL Portal erhält der Kunde die Möglichkeit, durch Anmeldung auf der
Homepage des ECL Portals http://ecl.portal.danfoss.de ("Internetseite") mit dem
PC bzw. über eine Smartphone Anwendung Heizanlagen, an der ECL 310-Kontroller
installiert sind, zu überwachen und zu steuern. Der Kunde hat die Möglichkeit,
mehrere ECL Comfort 310 Controller beim ECL Portal anzumelden.

4. Anschluss

Das ECL Portal verwendet einen Internetanschluss zur Betriebsüberwachung.

Das ECL Portal darf nur für die mit der Nutzung des ECL Portals verbundenen Zwecke
verwendet werden. Der Anschluss ist für andere Verbindungen gesperrt.

Die Verbindung zum ECL Portal wird durch Anschluss des betreffenden ECL Comfort
310 Controller s an das Internet ermöglicht.

Der Kunde erhält nach Anschluss des ECL Comfort 310 Controller s an das Internet
durch Aktivierung der entsprechenden Funktion des ECL Comfort 310 Controller
s ein Kennwort, das für den Anschluss und die Verbindung mit dem ECL Portal gilt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Anmeldedaten sicher zu verwahren, damit
sie nicht von Unbefugten benutzt werden können. Danfoss haftet nicht für Schäden,
die der Kunde oder Dritte dadurch erleiden, dass der Kunde die Anmeldedaten nicht
sicher verwahrt hat.

5. Verwendung und Haftung

Der Kunde haftet gegenüber Danfoss für unerlaubte und nicht vertragsgemäße Handlungen,
die von ihm oder von Personen durchgeführt werden, denen der Kunde den Zugang
zum ECL Portal ermöglicht.

Der Kunde darf das ECL Portal nicht so verwenden, dass Danfoss oder Dritte hierdurch
benachteiligt werden bzw. technische oder sonstige Probleme bei der mobilen Kommunikation
auftreten.

Der Kunde darf nur die Ausrüstung einsetzen, die von Danfoss vorgeschrieben ist
und fehlerfrei arbeitet. Der Kunde muss Ausrüstungsgegenstände, die Störungen
verursachen, sofort entfernen. Das gilt auch, wenn die gemäß Punkt 4 und 5 zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände Störungen verursachen oder fehlerhaft sind. Verwendet
der Kunde eine andere als die vorgeschriebene Ausrüstung oder fehlerhafte Ausrüstungsgegenstände,
geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden und Danfoss haftet in keinem Fall
für Verbindungsprobleme zum ECL Portal oder andere Störungen, Unterbrechungen
und andere Verluste oder Schäden, die dem Kunden durch die Verwendung entstehen
können.

Jede Nutzung des ECL Portals entgegen den Vorschriften in diesem Punkt 5 stellt
in jedem Fall einen erheblichen Vertragsverstoß dar.

Der Kunde ist verpflichtet, Danfoss Schäden zu ersetzen, die der Kunde oder jemand,
für den der Kunde haftet, vorsätzlich oder fahrlässig durch Handlungen oder Unterlassungen
entgegen den Vorschriften in diesem Punkt 5 oder gegen andere Vertragsvorschriften
verursacht hat.

6. Datenschutz

Bei der Anmeldung und Nutzung des ECL-Portals werden durch Danfoss automatisch
Zugriffsdaten und solche Daten erhoben, die der Nutzer bei der Registrierung
für das ECL-Portal freiwillig angibt; schließlich werden über den ECL Comfort
310 Controller hardwarebezogene und sensorische Daten der Heizungsanlage erhoben
(gemeinsam "ECL-Daten"). Einzelheiten hierzu können den Datenschutzbestimmungen
von Danfoss entnommen werden.

Für den Fall, dass der Kunde die Anmeldung von ECL Comfort 310 Controller n und
Heizanlagen vornimmt, die von privaten End-Nutzern genutzt werden, stellt der
Kunde sicher, dass diese privaten End-Nutzer zuvor in die Erhebung, Verarbeitung
und Übermittlung der ECL-Daten eingewilligt haben. Verantwortliche Stelle im
Sinne des einschlägigen Datenschutzrechts bleibt Danfoss. Einzelheiten zum Zweck
sowie zu der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der ECL-Daten können den
Datenschutzbestimmungen von Danfoss entnommen werden, (siehe Anlage 1).

Der Kunde verpflichtet sich, Danfoss unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn eine
Anmeldung eines ECL Comfort 310 Controller s für einen End-Verbraucher erfolgt
ist, ohne dass der Kunde zuvor die datenschutzrechtliche Einwilligung eingeholt
hat. Für das Einholen der datenschutzrechtlichen Einwilligung kann sich der Kunde
des in der Anlage beigefügten Mustertextes bedienen.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Danfoss außerdem, unverzüglich anzuzeigen,
wenn ein End-Benutzer seine einmal erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung
widerrufen hat.

Der Kunde übernimmt gegenüber Danfoss die volle Haftung für Schäden und Verbindlichkeiten,
die Danfoss aus einer fehlenden oder zu spät eingeholten datenschutzrechtlichen
Einwilligung erwachsen können. Hierzu gehören insbesondere Bußgelder, die von
den zuständigen Datenschutzbehörden gegenüber Danfoss wegen einer nicht oder
zu spät eingeholten datenschutzrechtlichen Einwilligung verhängt werden.

7. Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag gilt zunächst für einen Bereitstellungszeitraum von zwölf (12) Monaten.
Kündigt eine Partei den Vertrag nicht spätestens dreißig (30) Tage vor Ende des
laufenden Bereitstellungszeitraums, verlängern sich Vertrag und Bereitstellung
jeweils um weitere zwölf (12) Monate mit unveränderter Kündigungsfrist. Der Kunde
wird rechtzeitig vor Ablauf des Bereitstellungszeitraums per Brief bzw. im Rahmen
eines Rechnungsschreibens, Fax oder E-Mail über sein Kündigungsrecht informiert.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bereitstellung des ECL Portals auszusetzen,
d. h. für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen.

Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.

Zum Vertragsende deaktiviert Danfoss den Zugang zum ECL Portal.

8. Vergütung und Zahlung

Der Kunde zahlt an Danfoss eine jährliche Bereitstellungsgebühr, die sich zusammensetzt
aus einer Pauschale für die Bereitstellung des Zugangs und einer Gebühr für jeden
angemeldeten ECL Comfort 310 Controller entsprechend der jeweils geltenden Preisliste.

Die jährliche Bereitstellungsgebühr wird im Voraus erhoben. Die erste jährliche
Bereitstellungsgebühr ist zu zahlen, sobald ein Vertrag über die Bereitstellung
des ECL Portals abgeschlossen ist. Die Gebühr für während des Bereitstellungszeitraums
neu angemeldete ECL Comfort 310 Controller ist für den anteiligen Bereitstellungszeitraum
bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums zu zahlen, sobald der ECL Comfort
310 Controller angemeldet ist.

Der Kunde kann wahlweise per Überweisung, per Kreditkarte oder mit Danfoss Wertgutscheinen
zahlen. Danfoss akzeptiert Kreditkarten der Institute Master Card und VISA. Der
Kunde versichert, berechtigter Inhaber der von ihm angegebenen Kreditkarte zu
sein und steht für die Richtigkeit der angegebenen Daten ein. Danfoss belastet
das Kreditkartenkonto bei Annahme der Bestellung mit der Bereitstellungsgebühr.
Der Kunde erklärt sich mit dem von Danfoss beim ausgebenden Institut durchgeführten
Verifizierungsverfahren einverstanden. Verweigert das ausgebende Institut die
Zahlung, kann Danfoss keinen Zugang zum Portal (mehr) gewähren. Hierüber wird
Danfoss den Kunden unverzüglich per E-Mail unterrichten.

Bei Verlängerung des Vertrages über die Bereitstellung des ECL Portals können
sich die Preise für den neuen Bereitstellungszeitraum ändern. Diese Änderungen
sind dem Kunden ebenso wie Preisänderungen im laufenden Bereitstellungszeitraum
gemäß Punkt 12 mitzuteilen. Akzeptiert der Kunde die Preisänderung nicht, hat
er das Recht, den Vertrag gemäß den Vorschriften in Punkt 12 zu kündigen.

Bei verspäteter Zahlung hat Danfoss das Recht, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe und die gesetzlichen Mahn- und Vollstreckungskosten zu erheben. Danfoss
hat das Recht, den Zugang zum ECL Portal oder die Nutzung durch den Kunden gemäß
Punkt 11 zu unterbinden, wenn trotz Zahlungserinnerung und fruchtlosem Ablauf
einer Nachfrist keine Zahlung bei Danfoss eingeht.

9. Wartung

Danfoss bietet folgende Unterstützung für das ECL Portal: Hilfe bei Fragen zum
ECL Portal findet der Kunde auf der Internetseite (http://ecl.portal.danfoss.de)
in der Onlinedokumentation, im FAQ sowie im Troubleshooting Guide. Mithilfe eines
Online-Formulars kann der Kunde zudem Fragen, die noch nicht auf der Internetseite
behandelt wurden, an einen Danfoss Berater richten.

Zusätzlich bietet Danfoss eine Hotline an, unter der der Kunde Hilfe und Unterstützung
von Danfoss Beratern bei Problemen mit der Anmeldung des ECL Comfort 310 Controller
s sowie bei Schwierigkeiten mit Funktionen des ECL Portals oder einer Smartphone
Anwendung erhält.

Der Kunde muss auf Verlangen von Danfoss, oder einem von Danfoss Beauftragten,
die Kontrolle der angeschlossenen Ausrüstung ermöglichen, insofern diese für
die Bereitstellung des ECL Portals erforderlich ist, oder wenn die Vermutung
besteht, dass die Ausrüstung entgegen den Vorschriften in Punkt 5 angeschlossen
worden ist

10. Störungen und Unterbrechungen

Der Kunde ist sich bewusst, dass Fehler und Störungen in der Übertragungskette
auftreten können und dass Fehler und Störungen auf das Daten- oder Kommunikationssystem
des Kunden, Danfoss' oder eines Dritten, insbesondere des Nutzers der Heizanlage,
an der der ECL Comfort 310 Controller installiert ist, zurückzuführen sein können.
Danfoss beseitigt Fehler und Unterbrechungen, die beim ECL Portal auftreten,
innerhalb angemessener Frist nach der Fehlermeldung durch den Kunden. Danfoss
ist nicht verpflichtet, Unterbrechungen zu beheben, die auf Umstände zurückzuführen
sind, die von Danfoss nicht kontrolliert werden können.

Danfoss hat das Recht, die Nutzung des ECL Portals in dem Umfang zu unterbrechen
oder zu beschränken, der aus Gründen der Technik, Wartung oder des Betriebs in
Bezug auf das ECL Portal erforderlich ist. Das gilt auch für den Zugang zur Internetseite
(http://ecl.portal.danfoss.de).

Wenn beim ECL Portal ein Fehler oder eine Unterbrechung aufgetreten ist, die
Danfoss zu vertreten hat, erhält der Kunde eine Ermäßigung der jährlichen Bereitstellungsgebühr
für das ECL Portal, die dem Fehler oder der Unterbrechung entspricht. Die Ermäßigung
wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde den Fehler bei Danfoss gemeldet
hat. Die Ermäßigung wird in der nächsten Abrechnung berücksichtigt.

Der Kunde erhält keine Ermäßigung, wenn Störungen oder Unterbrechungen auf den
Kunden oder vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, z. B. wenn
dieser eine andere als die vorgeschriebene Ausrüstung verwendet hat oder die
verwendete Ausrüstung Eingriffe oder erkennbare Schäden aufweist.

Hat der Kunde einen Fehler gemeldet, der auf einen vom Kunden zu vertretenden
Umstand zurückzuführen ist, muss der Kunde Danfoss auch die angemessenen Kosten
für die Fehlersuche ersetzen.

11. Haftungsbeschränkung

Neben der in Punkt 9 genannten Entschädigung haftet Danfoss in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit nur für direkte Verluste und Schäden, es sei denn, a) dass der
Schaden auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht,
oder b) dass Danfoss eine von Danfoss gegebene Garantie verletzt hat, oder c)
dass die Haftung nach dem Gesetz zwingend ist, wie insbesondere in den Fällen
des Produkthaftungsgesetzes, oder d) dass Danfoss eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt hat; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Danfoss' Haftung ist auf den Schaden beschränkt, der bei Verträgen dieser Art
typischerweise entsteht und den Danfoss bei Vertragsschluss aufgrund der Danfoss
zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder hätte
vorhersehen können. Diese Beschränkung gilt a) nicht bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz und b) nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und c) nicht, wenn Danfoss eine von Danfoss gegebene Garantie
verletzt hat und d) nicht, wenn die Haftung von Gesetzes wegen zwingend ist,
wie insbesondere in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.

Danfoss ist von den Rechtsfolgen der Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß diesem
Vertrag und von der evtl. Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz befreit,
wenn Danfoss’ Unterlassung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich Danfoss’
Kontrolle entziehen und von Danfoss nicht behoben werden können, soweit diese
die Erfüllung der Pflichten verhindern, erheblich erschweren oder verzögern.
Solche Umstände sind u. a. Handlungen oder Unterlassungen einer Behörde oder
eines anderen, für den Danfoss nicht haftet, neue oder geänderte Rechtsvorschriften,
Arbeitskämpfe, Blockaden, Feuer, Krieg oder Aufstände, Stromausfälle, Überschwemmungen
oder Unfälle.

12. Sperrung, vorzeitige Kündigung

Danfoss hat das Recht, den Zugang des Kunden zum ECL Portal mit sofortiger Wirkung
und bis auf Weiteres zu sperren oder zu beschränken, wenn:
  • der Kunde oder Personen, denen der Kunde Zugang zum ECL Portal verschafft
    hat, Zugriff auf ECL Comfort 310 Controller genommen haben ohne hierzu gegenüber
    dem Nutzer der der Heizanlage, an der der ECL Comfort 310 Controller installiert
    ist, berechtigt zu sein,
  • der Kunde gegen die Vorschriften in Punkt 5 über die Nutzung verstößt oder
    das ECL Portal auf andere Weise missbräuchlich verwendet hat; oder
  • Danfoss oder einem von Danfoss Beauftragten ungerechtfertigter Weise die
    Möglichkeit zur Kontrolle der Ausrüstung gemäß Punkt 8 verwehrt worden ist; oder
  • der Kunde eine fällige Forderung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
    einer Zahlungserinnerung beglichen hat.

Für den Zeitraum der Sperrung oder Beschränkung aus einem der genannten Gründe
erhält der Kunde keine Ermäßigung. Liegt kein Grund für eine Sperrung mehr vor,
muss Danfoss das ECL Portal wieder aktivieren, sobald der Kunde die vertragswidrigen
Handlungen eingestellt hat. Beim An- und Abschalten des ECL Portals ist Danfoss
berechtigt, eine Gebühr für Zusatzarbeiten gemäß der jeweils geltenden Preisliste
zu erheben.

Danfoss hat das Recht, diesen Vertrag über das ECL Portal fristlos zu kündigen,
wenn:
  • der Kunde oder Personen, denen der Kunde Zugang zum ECL Portal verschafft
    hat, Zugriff auf ECL Comfort 310 Controller genommen haben ohne hierzu gegenüber
    dem Nutzer der Heizanlage, an der der ECL Comfort 310 Controller installiert
    ist, berechtigt zu sein,
  • der Kunde gegen die Vorschriften in Punkt 5 über die Nutzung verstößt oder
    das ECL Portal auf andere Weise missbräuchlich verwendet hat; oder
  • der Kunde gegen eine andere Vorschrift dieses Vertrags verstößt und der Verstoß
    erheblich ist,
  • der Kunde länger als 30 Tage mit Zahlung eines nicht unerheblichen Teils
    der Bereitstellungsgebühr im Rückstand ist, oder
  • der Kunde insolvent wird, Umschuldungsverhandlungen einleitet, oder wenn
    der Kunde zahlungsunfähig ist,

und wenn der Kunde diesen Zustand nach Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Eingang der Aufforderung behebt.

13. Änderungen

Diese allgemeinen Bedingungen gelten bis auf weiteres. Danfoss hat das Recht,
diese Bedingungen oder die Bedingungen für die Dienstleistung ECL Portal und
ihren Umfang, im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren zu ändern, insbesondere
einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen und Preisanpassungen vorzunehmen,
wenn dies zur objektiven Verbesserung der Dienstleistung oder Anpassung an wirtschaftliche,
rechtliche oder sonstige Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen sind
dem Kunden spätestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen durch
Brief, Fax oder E-Mail an die letzte bekannte Anschrift des Kunden mitzuteilen.
Kleinere Änderungen werden spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Wenn Änderungen zum Nachteil des Kunden während der Vertragslaufzeit angekündigt
werden und der Kunde die angekündigte Änderung der Bedingungen nicht akzeptiert,
hat der Kunde das Recht, den Vertrag über das ECL Portal ab Inkrafttreten der
Änderung zu kündigen, unter der Bedingung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten
der Änderung erfolgt. Der Kunde hat die Änderung akzeptiert, wenn er das ECL
Portal nach Inkrafttreten der Änderung weiter nutzt. Danfoss wird den Kunden
mit der Mitteilung über die geplante Änderung darauf hinweisen, dass die weitere
Nutzung des ECL Portals nach Inkrafttreten der Änderung als Einverständnis mit
der Änderung gilt.

14. Übertragung des Vertrags

Der Kunde darf den Vertrag übertragen, wenn Danfoss damit einverstanden ist.
Das Einverständnis muss erteilt werden, wenn der ausscheidende Kunde seine vertraglichen
Pflichten erfüllt hat und der neue Kunde von Danfoss akzeptiert wird. Die Akzeptanz
darf nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden. Übertragung und Einverständnis
müssen schriftlich erfolgen.

Danfoss hat das Recht, ihre vertraglichen Rechte oder Pflichten auf Dritte zu
übertragen. Macht Danfoss von diesem Recht Gebrauch, ist der Kunde berechtigt,
den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann nur
innerhalb einer Frist von einem Monat ausgeübt werden, nachdem der Kunde Kenntnis
von der Übertragung der Rechte oder Pflichten erlangt hat.

15. Anzuwendendes Recht und Streitigkeiten

Bezüglich Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Bereitstellung
des ECL Portals ist ausschließliches deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss
der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG). Die Zuständigkeit der Gerichte für Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Bereitstellung des ECL Portals
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


Allgemeine Vertragsbedingungen der Danfoss A/S für die Bereitstellung des
ECL Portals Basic

1. Widerrufsrecht

Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt:

WIDERRUFSBELEHRUNG


WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax. Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Danfoss A/S
Nordborgvej 81
DK-6430 Nordborg
Denmark

WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies
kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt
für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

BESONDERER HINWEIS
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

2. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Dienstleistung ECL Portal („ECL
Portal“) zwischen

Danfoss A/S, („Danfoss“)
Nordborgvej 81
DK-6430 Nordborg
Denmark

und der natürlichen oder juristischen Person, welche die Bereitstellung der Dienstleistung
ECL Portal bestellt ("Kunde").

Voraussetzung für die Nutzung des ECL Portals ist der Kauf und die Installation
eines „ECL Comfort 310 Controller s“ für die Heizanlage sowie das Vorhandensein
einer von Danfoss vorgeschriebenen Ausrüstung zum Netzanschluss (notwendige und
vorgeschriebene Ausrüstung für das ECL Portal). Beides erhält der Kunde beim
Installateur der Heizanlage oder anderweitig. Die Kosten hierfür werden dem Kunden
direkt vom betreffenden Installateur oder anderweitig in Rechnung gestellt.
Diese Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages mit Danfoss.

3. Vertragsschluss

Verträge auf diesem Portal können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.
Die Präsentation der Dienstleistungen unter http://ecl.portal.danfoss.de stellt
kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab,
indem er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben
durchläuft und am Ende des Bestellprozesses den Button „Bestellung abschicken“
anklickt. Der Kunde wird aufgefordert, seine Daten zu registrieren oder – falls
er dies noch nicht getan hat – seinen bereits registrierten sogenannten Kunden
Login einzugeben. Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn
der Kunde sich registriert hat und durch Anklicken der Kästchen „in die Datenschutzerklärung
einwilligen“ und „AGB akzeptieren“ die Datenschutzerklärung und diese Geschäftsbedingungen
akzeptiert und in seine Bestellung einbezogen hat. Etwaige Eingabefehler bei
der Abgabe der Bestellung kann der Kunde durch Klicken auf den Button „Warenkorb“
während des Bestellprozesses erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion
vor Abschicken der Bestellung korrigieren. Danfoss bestätigt den Eingang der
Bestellung durch eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, die noch keine
Annahme des Angebots darstellt. Wenn Danfoss das Angebot annimmt, erhält der
Kunde eine Auftragsbestätigung und sein Zugang zum ECL Portal wird freigeschaltet.

Der Vertragstext wir mit den Bestelldaten des Kunden von Danfoss gespeichert.
Wenn der Kunde diesen in gedruckter Form wünscht, hat er die Möglichkeit die
Auftragsbestätigung auszudrucken.

Für das ECL Portal kann der Kunde Smartphone Anwendungen für bestimmte Betriebssysteme
im Internet herunterladen. Dabei können zusätzliche Kosten sowohl für die Smartphone
Anwendung als auch für die erforderliche Datenverbindung anfallen.

4. Umfang

Durch das ECL Portal erhält der Kunde die Möglichkeit, durch persönliche Anmeldung
auf der Homepage des ECL Portals http://ecl.portal.danfoss.de ("Internetseite")
mit dem eigenen PC bzw. über eine Smartphone Anwendung die Heizanlage, an der
der ECL 310-Kontroller installiert ist, zu überwachen und zwischen verschiedenen
Voreinstellungen für die Heizanlage zu wechseln.

5. Anschluss

Das ECL Portal verwendet einen Internetanschluss zur Betriebsüberwachung.

Das ECL Portal ist für die persönliche Nutzung vorgesehen und darf nur für die
damit verbundenen Zwecke verwendet werden. Der Anschluss ist für andere Verbindungen
gesperrt.

Die Verbindung zum ECL Portal wird durch Anschluss des ECL Comfort 310 Controller
s an das Internet ermöglicht.

Der Kunde erhält nach Anschluss des ECL Comfort 310 Controller s an das Internet
durch Aktivierung der entsprechenden Funktion des ECL Comfort 310 Controller
s ein Kennwort, das für den Anschluss und die Verbindung mit dem ECL Portal gilt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, persönliche Anmeldedaten sicher aufzubewahren,
damit sie nicht von Unbefugten benutzt werden können. Danfoss haftet nicht für
Schäden, die der Kunde oder Dritte dadurch erleiden, dass der Kunde die Anmeldedaten
nicht sicher aufbewahrt hat.

6. Verwendung und Haftung

Der Kunde versichert, dass er sowie Personen, denen er Zugang zum ECL Portal
ermöglicht, zum Zugriff auf den ECL Comfort 310 Controller berechtigt sind und
insbesondere die in Punkt 4 genannten Handlungen vornehmen dürfen.

Der Kunde haftet gegenüber Danfoss für unerlaubte und nicht vertragsgemäße Handlungen,
die von ihm oder von Personen durchgeführt werden, denen der Kunde den Zugang
zum ECL Portal ermöglicht.

Der Kunde darf das ECL Portal nicht so verwenden, dass Danfoss oder Dritte hierdurch
benachteiligt werden bzw. technische oder sonstige Probleme bei der mobilen Kommunikation
auftreten.

Der Kunde darf nur die Ausrüstung einsetzen, die von Danfoss vorgeschrieben ist
und fehlerfrei arbeitet. Der Kunde muss Ausrüstungsgegenstände, die Störungen
verursachen, sofort entfernen. Das gilt auch, wenn die gemäß Punkt 5 und 6 zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände Störungen verursachen oder fehlerhaft sind. Verwendet
der Kunde eine andere als die vorgeschriebene Ausrüstung oder fehlerhafte Ausrüstungsgegenstände,
geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden und Danfoss haftet in keinem Fall
für Verbindungsprobleme zum ECL Portal oder andere Störungen, Unterbrechungen
und andere Verluste oder Schäden, die dem Kunden durch die Verwendung entstehen
können.

Jede Nutzung des ECL Portals entgegen den Vorschriften in diesem Punkt 6 stellt
in jedem Fall einen erheblichen Vertragsverstoß dar.

Der Kunde ist verpflichtet, Danfoss Schäden zu ersetzen, die der Kunde oder jemand,
für den der Kunde haftet, vorsätzlich oder fahrlässig durch Handlungen oder Unterlassungen
entgegen den Vorschriften in diesem Punkt 6 oder gegen andere Vertragsvorschriften
verursacht hat.

7. Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag läuft für zunächst fünf Jahre. Der Kunde ist nicht berechtigt, die
Bereitstellung des ECL Portals auszusetzen, d.h. für eine bestimmte Zeit ruhen
zu lassen. Danfoss kann die Vertragslaufzeit durch weitere Bereitstellung des
ECL Portals über fünf Jahre hinaus verlängern. Hierdurch entstehen dem Kunden
keine weiteren Kosten. Der Kunde nimmt die Verlängerung durch Weiternutzung des
ECL Portals nach Ablauf von fünf Jahren an. Danfoss ist nicht zu einer Verlängerung
verpflichtet und nicht daran gehindert, nach Ablauf der fünfjährigen Vertragslaufzeit
oder zu einem späteren Zeitpunkt den Vertrag über die Bereitstellung des ECL
Portals zu beenden und eine kostenpflichtige neue Variante des Portals einzuführen.
Zum Vertragsende deaktiviert Danfoss den Zugang zum ECL Portal.

8. Vergütung und Zahlung

Der Kunde zahlt an Danfoss für den anfänglichen Bereitstellungszeitraum von fünf
Jahren eine einmalige Bereitstellungsgebühr. Im Falle einer Verlängerung des
Bereitstellungszeitraums kann der Kunde das ECL Portal ohne weitere Kosten weiternutzen.

Die Bereitstellungsgebühr wird im Voraus erhoben und ist sofort mit Bestellung
fällig. Der Kunde kann wahlweise per Überweisung, per Kreditkarte oder mit Danfoss
Wertgutscheinen zahlen. Danfoss akzeptiert Kreditkarten der Institute Master
Card und VISA. Der Kunde versichert, berechtigter Inhaber der von ihm angegebenen
Kreditkarte zu sein und steht für die Richtigkeit der angegebenen Daten ein.
Danfoss belastet das Kreditkartenkonto bei Annahme der Bestellung mit der Bereitstellungsgebühr.
Der Kunde erklärt sich mit dem von Danfoss beim ausgebenden Institut durchgeführten
Verifizierungsverfahren einverstanden. Verweigert das ausgebende Institut die
Zahlung, kann Danfoss die Bestellung nicht ausführen. Hierüber wird Danfoss den
Kunden unverzüglich per E-Mail unterrichten.

Bei verspäteter Zahlung hat Danfoss das Recht, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe und die gesetzlichen Mahn- und Vollstreckungskosten zu erheben. Danfoss
hat das Recht, den Zugang zum ECL Portal oder die Nutzung durch den Kunden gemäß
Punkt 12 zu unterbinden, wenn trotz Zahlungserinnerung und fruchtlosem Ablauf
einer Nachfrist keine Zahlung bei Danfoss eingeht.

9. Wartung

Danfoss bietet folgende Unterstützung für das ECL Portal: Hilfe bei Fragen zum
ECL Portal findet der Kunde auf der Internetseite (http://ecl.portal.danfoss.de)
in der Onlinedokumentation, im FAQ sowie im Troubleshooting Guide. Zusätzlich
bietet Danfoss ein Online-Formular an, mit dem der Kunde Fragen, die noch nicht
auf der Internetseite behandelt wurden, an einen Danfoss Berater richten kann.

Der Kunde muss auf Verlangen von Danfoss, oder einem von Danfoss Beauftragten,
die Kontrolle der angeschlossenen Ausrüstung ermöglichen, insofern diese für
die Bereitstellung des ECL Portals erforderlich ist, oder wenn die Vermutung
besteht, dass die Ausrüstung entgegen den Vorschriften in Punkt 6 angeschlossen
worden ist

10. Störungen und Unterbrechungen

Der Kunde ist sich bewusst, dass Fehler und Störungen in der Übertragungskette
auftreten können und dass Fehler und Störungen auf das Daten- oder Kommunikationssystem
des Kunden, Danfoss' oder eines Dritten zurückzuführen sein können. Danfoss beseitigt
Fehler und Unterbrechungen, die beim ECL Portal auftreten, innerhalb angemessener
Frist nach der Fehlermeldung durch den Kunden. Danfoss ist nicht verpflichtet,
Unterbrechungen zu beheben, die auf Umstände zurückzuführen sind, die von Danfoss
nicht kontrolliert werden können.

Danfoss hat das Recht, die Nutzung des ECL Portals in dem Umfang zu unterbrechen
oder zu beschränken, der aus Gründen der Technik, Wartung oder des Betriebs in
Bezug auf das ECL Portal erforderlich ist. Das gilt auch für den Zugang zur Internetseite
(http://ecl.portal.danfoss.de).

Wenn beim ECL Portal ein Fehler oder eine Unterbrechung aufgetreten ist, die
Danfoss zu vertreten hat, erhält der Kunde eine Ermäßigung der jährlichen Bereitstellungsgebühr
für das ECL Portal, die dem Fehler oder der Unterbrechung entspricht. Die Ermäßigung
wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde den Fehler bei Danfoss gemeldet
hat. Die Ermäßigung wird dem Kunden zurückerstattet.

Der Kunde erhält keine Ermäßigung, wenn Störungen oder Unterbrechungen auf den
Kunden oder vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, z. B. wenn
dieser eine andere als die vorgeschriebene Ausrüstung verwendet hat oder die
verwendete Ausrüstung Eingriffe oder erkennbare Schäden aufweist.

Hat der Kunde einen Fehler gemeldet, der auf einen vom Kunden zu vertretenden
Umstand zurückzuführen ist, muss der Kunde Danfoss auch die angemessenen Kosten
für die Fehlersuche ersetzen.

11. Haftungsbeschränkung

Neben der in Punkt 10 genannten Entschädigung haftet Danfoss in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit nur für direkte Verluste und Schäden, es sei denn, a) dass der
Schaden auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht,
oder b) dass Danfoss eine von Danfoss gegebene Garantie verletzt hat, oder c)
dass die Haftung nach dem Gesetz zwingend ist, wie insbesondere in den Fällen
des Produkthaftungsgesetzes, oder d) dass Danfoss eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt hat; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Danfoss' Haftung ist auf den Schaden beschränkt, der bei Verträgen dieser Art
typischerweise entsteht und den Danfoss bei Vertragsschluss aufgrund der Danfoss
zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder hätte
vorhersehen können. Diese Beschränkung gilt a) nicht bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz und b) nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und c) nicht, wenn Danfoss eine von Danfoss gegebene Garantie
verletzt hat und d) nicht, wenn die Haftung von Gesetzes wegen zwingend ist,
wie insbesondere in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.

Danfoss ist von den Rechtsfolgen der Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß diesem
Vertrag und von der evtl. Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz befreit,
wenn Danfoss’ Unterlassung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich Danfoss’
Kontrolle entziehen und von Danfoss nicht behoben werden können, soweit diese
die Erfüllung der Pflichten verhindern, erheblich erschweren oder verzögern.
Solche Umstände sind u. a. ein Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung für
die Vertragsdurchführung erforderlicher Daten durch den Kunden, Handlungen oder
Unterlassungen einer Behörde oder eines anderen, für den Danfoss nicht haftet,
neue oder geänderte Rechtsvorschriften, Arbeitskämpfe, Blockaden, Feuer, Krieg
oder Aufstände, Stromausfälle, Überschwemmungen oder Unfälle.

12. Sperrung, vorzeitige Kündigung

Danfoss hat das Recht, den Zugang des Kunden zum ECL Portal mit sofortiger Wirkung
und bis auf weiteres zu sperren oder zu beschränken, wenn:
  • der Kunde gegen die Vorschriften in Punkt 6 über die Nutzung verstößt oder
    das ECL Portal auf andere Weise missbräuchlich verwendet hat; oder
  • Danfoss oder einem von Danfoss Beauftragten ungerechtfertigter Weise die
    Möglichkeit zur Kontrolle der Ausrüstung gemäß Punkt 9 verwehrt worden ist; oder
  • der Kunde eine fällige Forderung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
    einer Zahlungserinnerung beglichen hat.

Für den Zeitraum der Sperrung oder Beschränkung aus einem der genannten Gründe
erhält der Kunde keine Ermäßigung. Liegt kein Grund für eine Sperrung mehr vor,
muss Danfoss das ECL Portal wieder aktivieren, sobald der Kunde die vertragswidrigen
Handlungen eingestellt hat. Beim An- und Abschalten des ECL Portals ist Danfoss
berechtigt, eine Gebühr für Zusatzarbeiten gemäß der jeweils geltenden Preisliste
zu erheben.

Danfoss hat das Recht, diesen Vertrag über das ECL Portal fristlos zu kündigen,
wenn:
  • der Kunde gegen die Vorschriften in Punkt 6 über die Nutzung verstößt oder
    das ECL Portal auf andere Weise missbräuchlich verwendet hat; oder
  • der Kunde gegen eine andere Vorschrift dieses Vertrags verstößt und der Verstoß
    erheblich ist,
  • der Kunde länger als 30 Tage mit Zahlung eines nicht unerheblichen Teils
    der Bereitstellungsgebühr im Rückstand ist,

und wenn der Kunde diesen Zustand nach Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Eingang der Aufforderung behebt.

13. Änderungen

Diese allgemeinen Bedingungen gelten bis auf weiteres. Danfoss hat das Recht,
diese Bedingungen oder die Bedingungen für die Dienstleistung ECL Portal und
ihren Umfang, im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren zu ändern, insbesondere
einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen, wenn dies zur objektiven Verbesserung
der Dienstleistung oder Anpassung an wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige
Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen sind dem Kunden spätestens drei
(3) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen durch Brief, Fax oder E-Mail an
die letzte bekannte Anschrift des Kunden mitzuteilen. Kleinere Änderungen werden
spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.

14. Übertragung des Vertrags

Der Kunde darf den Vertrag übertragen, wenn Danfoss damit einverstanden ist.
Das Einverständnis muss erteilt werden, wenn der ausscheidende Kunde seine vertraglichen
Pflichten erfüllt hat und der neue Kunde von Danfoss akzeptiert wird. Die Akzeptanz
darf nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden. Übertragung und Einverständnis
müssen schriftlich erfolgen.

Danfoss hat das Recht, ihre vertraglichen Rechte oder Pflichten auf Dritte zu
übertragen. Macht Danfoss von diesem Recht Gebrauch, ist der Kunde berechtigt,
den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann nur
innerhalb einer Frist von einem Monat ausgeübt werden, nachdem der Kunde Kenntnis
von der Übertragung der Rechte oder Pflichten erlangt hat.

15. Anzuwendendes Recht und Streitigkeiten

Bezüglich Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Bereitstellung
des ECL Portals ist ausschließliches deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss
der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG). Die Zuständigkeit der Gerichte für Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Bereitstellung des ECL Portals
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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